Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
(1) Die Verkaufsbedingungen von Ronny Ockenga gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Ronny Ockenga nicht an, es sei denn, Ronny Ockenga hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen von Ronny Ockenga gelten auch dann, wenn Ronny Ockenga in Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufsbedingungen von Ronny Ockenga abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Nebenabreden, Zusicherungen, Vertragsänderungen und sonstige abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von Ronny Ockenga ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
(3) Die Verkaufsbedingungen von Ronny Ockenga gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 ANGEBOT – ANGEBOTSUNTERLAGEN
(1) Angebote von Ronny Ockenga erfolgen freibleibend. Ein Vertrag ist erst dann zustande gekommen, wenn Ronny Ockenga die Annahme schriftlich - postalisch oder per email - bestätigt hat oder die Warenlieferung ausführt.
(2) An Abbildungen, Mustern, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält Ronny Ockenga sich die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 PREISE – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von Ronny Ockenga „ab Lager Köln“, zuzüglich vom Kunden zu tragender Verpackungs- und Versandkosten und sonstiger Kosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Nachträgliche auf Veranlassung des Kunden vorgenommene Änderungen werden dem Kunden berechnet.
(2) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der gesamte Kaufpreis (ohne Abzug) innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs insbesondere bezüglich der Verzugszinsen i.H.v. 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Unternehmen i.S.d. § 310 BGB.
(4) Ansprüche auf bewilligte Rabatte entfallen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug, auch nur mit Teilzahlungen, gerät.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Ronny Ockenga anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 LIEFERZEIT/VERTRAGSSTRAFEN/SCHADENSERSATZ
(1) Liefertermine, Liefer- sowie Leistungsfristen werden schriftlich vereinbart. Maßgeblich ist das Datum der Auftragsbestätigung. Termine und Fristen beginnen nicht vor vollständiger Erteilung aller vom Kunden zu liefernder Angaben und Unterlagen. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn Ronny Ockenga bis zu ihrem Ablauf dem Kunden die Versandbereitschaft angezeigt hat.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, wenn Ronny Ockenga ein berechtigtes Interesse daran hat und diese für den Kunden zumutbar sind.
(4) Gerät Ronny Ockenga mit seinen Leistungen in Verzug, so ist durch den Kunden zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern der Verzug von Ronny Ockenga zu vertreten ist. Die Haftung im Falle des Verzuges ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden bzw. die üblicherweise entstehenden vergeblichen Aufwendungen beschränkt, wobei grundsätzlich maximal bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) Ersatz verlangt werden kann.
(5) Ronny Ockenga haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von Ronny Ockenga zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist Ronny Ockenga zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von Ronny Ockenga zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von Ronny Ockenga auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Im Übrigen haftet Ronny Ockenga im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rah- men einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes.
(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Ronny Ockenga berechtigt, den Ronny Ockenga insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
(8) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (7) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(9) Versandfertig gemeldete und zur Auslieferung oder Selbstabholung (falls vereinbart) bereitge- stellte Ware muss der Kunde unmittelbar abrufen. Wird die versandbereite Ware nicht innerhalb von 3 Tagen nach Anzeige der Bereitstellung abgerufen und abgenommen, kann Ronny Ockenga die Ware nach eigener Wahl und auf Kosten des Kunden versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern. Ferner behält sich Ronny Ockenga ebenfalls vor, einen Schadensersatz i.H.v. 25 % des Gesamtkaufpreises geltend zu machen, sofern der Kunde die Ware nicht abnimmt oder vom Vertrag ohne rechtliche Grundlage zurücktritt. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen höheren oder einen geringeren Schaden nachweist.
(10) Ferner hat der Kunde eine Vertragsstrafe von werkvertraglich 0,1 % pro Werktag der Schluss rechnungssumme, maximal jedoch nicht mehr als 5 % der Schlussrechnungssumme zu zahlen, sofern er in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(11) Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden als auch von Ronny Ockenga bleiben den Parteien vorbehalten.
§ 5 GEFAHRENÜBERGANG – VERPACKUNGSKOSTEN
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk Köln“ vereinbart.
(2) Ronny Ockenga ist zur Rücknahme von Verpackungen verpflichtet, sofern dies schriftlich vereinbart wurde.
(3) Sofern der Kunde es wünscht, wird Ronny Ockenga die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
(4) Bei vereinbarter Eil- oder Expressversendung trägt der Kunde die hiermit verbundenen Mehrkosten.
(5) Mit der Übergabe der zu liefernden Ware an den Kunden, Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Unternehmen, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Auslieferung von Ronny Ockenga übernommen wird.
§ 6 MÄNGELHAFTUNG
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Ronny Ockenga nach Wahlzur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung trägt Ronny Ockenga die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Zur Nachlieferung ist eine angemessene Frist zu gewähren.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(4) Mängel sind schriftlich anzuzeigen, die Entgegennahme einer mündlichen Mängelrüge bedeutet keinen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.
(5) Mängel eines Teils der gelieferten Ware können nicht zur Beanstandung der gesamten gelie¬ferten Ware führen, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
(6) Ronny Ockenga haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Ronny Ockenga schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflicht¬verletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(10) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 7 EIGENTUMSVORBEHALTSSICHERUNG
(1) Ronny Ockenga liefert nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn Ronny Ockenga sich nicht stets aus¬drücklich hierauf beruft.
(2) Ronny Ockenga behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) mit dem Kunden vor; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen nur sofern er Eigentümer geworden ist.
§ 8 DATENSCHUTZ
Sämtliche von uns erfassten Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze gemäß unseren Datenschutzbestimmungen genutzt und verarbeitet.
§ 9 GERICHTSSTAND – ERFÜLLUNGSORT
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Ronny Ockenga Gerichtsstand; Ronny Ockenga ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht bzw. Geschäftssitz zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages mit dem Abnehmer einschließlich der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.